Lexikon

Gesellenbrief

Meruna RedaktionAktualisiert am 1 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Gesellenbrief nennt man im Handwerk den Nachweis über die bestandene Gesellenprüfung in einem Ausbildungsberuf. Rechtsverbindlich ist das Prüfungszeugnis nach § 31 der Handwerksordnung, der Gesellenbrief selbst ist laut Handwerkskammer Lübeck ein Schmuckblatt ohne Rechtscharakter.

Was steht dazu in der Handwerksordnung?

Nach § 31 der Handwerksordnung werden in den anerkannten Ausbildungsberufen des Handwerks Gesellenprüfungen durchgeführt. Wer besteht, bekommt ein Zeugnis. Wer nicht besteht, kann die Prüfung zweimal wiederholen. Für den Lehrling ist die Prüfung gebührenfrei.

Im Handwerk ist Gesellenbrief das übliche Wort für die bestandene Prüfung. Genau genommen gibt es zwei Dokumente:

DokumentWas es ist
Prüfungszeugnisrechtsverbindlicher Nachweis der bestandenen Prüfung
GesellenbriefSchmuckblatt, das manche Innungen traditionell ausstellen

Warum zählt das für die Suche nach Mitarbeitern?

Für viele Stellen im Handwerk ist die bestandene Gesellenprüfung die erste Voraussetzung. Fragt man sie gleich bei der Bewerbung ab, weiß man vor dem Anruf, ob jemand als Geselle oder als Helfer in Frage kommt. Bei Meruna fragt Ihre Stellenseite deshalb zuerst nach dem Gesellenbrief, mehr dazu unter Vorqualifizierung.

Quellen

  1. 01Handwerksordnung, § 31 Gesellenprüfung (gesetze-im-internet.de)Stand: Oktober 2026
  2. 02Handwerkskammer Lübeck: Fragen zur GesellenprüfungStand: Oktober 2026

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