Jobportale
Stelle bei der Arbeitsagentur einstellen: Anleitung für Betriebe
Kurz gesagt
Eine Stelle bei der Bundesagentur für Arbeit einzustellen ist kostenlos. Sie brauchen ein Konto im Portal arbeitsagentur.de mit zweitem Anmeldefaktor, eine Betriebsnummer ist für die Personalsuche nicht nötig. Im Konto legen Sie unter „Neues Stellenangebot“ die Stelle an und veröffentlichen sie. Alternativ schicken Sie die Stelle ohne Anmeldung an den Arbeitgeber-Service.
Was ist die Jobsuche der Arbeitsagentur und für wen ist sie gedacht?
Die Jobsuche ist die Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit. Betriebe veröffentlichen dort ihre Stellen selbst über ein Konto oder geben sie an den Arbeitgeber-Service ihrer Agentur für Arbeit. Für Arbeitgeber ist beides kostenlos. Damit ist die Arbeitsagentur für Handwerksbetriebe einer der ersten Orte, an dem eine offene Stelle stehen sollte. Diese Anleitung hat den Stand: Oktober 2026. Anleitungen zu weiteren Portalen finden Sie in der Übersicht der Jobportale.
Was brauchen Sie, bevor Sie anfangen?
- Ein Konto im Portal arbeitsagentur.de. Ohne Konto können Sie online kein Stellenangebot veröffentlichen. Haben Sie noch keine Zugangsdaten, fordern Sie diese beim Arbeitgeber-Service an, telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei) oder per Kontaktformular.
- Einen zweiten Anmeldefaktor. Neben dem Passwort verlangt die Bundesagentur einen zweiten Faktor, zum Beispiel die BA-Secure App, ein Einmalpasswort aus einer Authenticator-App oder einen Passkey. Unternehmen können sich auch über „Mein Unternehmenskonto“ mit ELSTER-Organisationszertifikat anmelden.
- Eine eigene E-Mail-Adresse für das Konto. Sie müssen sie bestätigen. Dieselbe Adresse darf nicht für mehrere Konten genutzt werden.
- Die Eckdaten der Stelle: Beruf, Aufgaben, Arbeitszeit, Gehalt, Beginn, Arbeitsort, Anforderungen wie Gesellenbrief oder Führerschein und wie Sie Bewerbungen annehmen wollen.
Eine Betriebsnummer brauchen Sie dafür nicht. Die Bundesagentur schreibt ausdrücklich, dass sie für die Personalsuche über die Agentur für Arbeit nicht nötig ist.
Wie stellen Sie die Stelle Schritt für Schritt ein?
- Melden Sie sich auf arbeitsagentur.de in Ihrem Konto an.
- Klicken Sie auf „Neues Stellenangebot“. Es öffnet sich eine Eingabemaske.
- Wählen Sie die Art des Angebots: für eine Fachkraft das Angebot für Arbeitskräfte, für Lehrlinge das Angebot für Auszubildende.
- Beschreiben Sie die Stelle: Tätigkeit, Konditionen (Arbeitszeit, Vergütung, Beginn, Befristung, Arbeitsort) und Anforderungen (Ausbildung, Fähigkeiten, Führerschein).
- Tragen Sie eine Kontaktperson ein und wählen Sie mindestens einen Bewerbungsweg, zum Beispiel Telefon, E-Mail, schriftlich oder über das Portal.
- Laden Sie bei Bedarf Ihr Firmenlogo hoch. Es erscheint dann in Ihrer Anzeige in der Jobsuche.
- Veröffentlichen Sie das Angebot. Sie können es danach jederzeit anpassen.
Einen fertigen Text für die Beschreibung finden Sie in unseren Vorlagen, etwa für den Anlagenmechaniker SHK.
Wer lieber nicht selbst einträgt, schickt die Stelle über das Online-Formular „Freie Stelle melden“ ohne Anmeldung an den Arbeitgeber-Service. Laut Bundesagentur reagiert der Arbeitgeber-Service innerhalb von 48 Stunden und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Was kostet es und wo liegen die Grenzen?
| Punkt | Was gilt |
|---|---|
| Kosten | Kostenlos. Die Nutzung des Portals ist unentgeltlich, der Arbeitgeber-Service ist kostenfrei. |
| Konto | Ein Konto je Arbeitgeber. Niederlassungen ohne eigene Ansprechpersonen vor Ort dürfen sich nicht gesondert registrieren. |
| Betriebsnummer | Für die Personalsuche nicht nötig. |
| Veröffentlichung | Über Ihr Konto veröffentlichen Sie selbst. Die Bundesagentur prüft eingestellte Inhalte stichprobenartig. |
| Weg ohne Konto | Online-Formular an den Arbeitgeber-Service, Reaktion laut Bundesagentur innerhalb von 48 Stunden. |
| Änderungen | Im bestehenden Angebot jederzeit möglich. |
| Inaktives Konto | Wird nach 24 Monaten ohne Anmeldung automatisch gelöscht. |
Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen darf die Bundesagentur ein Konto deaktivieren oder löschen. Die folgenden Fehler sollten Sie deshalb kennen.
Welche Fehler machen Betriebe häufig?
- Stelle löschen und neu einstellen, damit sie frisch wirkt. Das ist nicht erlaubt. Ändern Sie stattdessen das bestehende Angebot. Eine Aktualisierung ohne inhaltliche Änderung ist ebenfalls nicht gestattet.
- Dieselbe Stelle mehrfach einstellen, etwa für jeden Ort einzeln. Mehrere Arbeitsorte gehören in ein Angebot.
- Beruf und Beschreibung passen nicht zusammen. Die Berufsbezeichnung aus der Auswahl muss zur beschriebenen Tätigkeit passen.
- Unklare Konditionen. Bewerber müssen Bedingungen, Anforderungen, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen eindeutig erkennen können. Wie Sie das Gehalt angeben, steht unter Gehalt in der Stellenanzeige.
- Ein zweites Konto für den Standort. Jeder Arbeitgeber darf sich nur einmal registrieren.
- Eine Betriebsnummer nur für die Anzeige beantragen. Für die Personalsuche brauchen Sie keine.
Wie hilft Meruna dabei?
Meruna ist Recruiting-Software für Handwerksbetriebe in SHK, Elektro, Kälte und Klima.
Bei Arbeitsagentur, Indeed und der Fachkräftebörse Ihrer Kammer tragen wir Ihre Stelle mit Ihnen in Ihrem Konto ein. Ihre Stellenseite ist für Google for Jobs vorbereitet.Ihre Stelle legen Sie bei Meruna in zwei Minuten an. Sie bekommt eine eigene Stellenseite mit Link zum Teilen. Jede Bewerbung über Ihre Stellenseite kommt als Nachricht aufs Handy und steht in Ihrer Bewerber-Übersicht. Für Fragen haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner. Wie das mit den Portalen zusammenspielt, lesen Sie unter Jobportale.
Stelle in zwei Minuten anlegenQuellen
- 01Bundesagentur für Arbeit: Stellenangebote online veröffentlichenStand: Oktober 2026
- 02Bundesagentur für Arbeit: Nutzungsbedingungen (Änderungsstand 08.07.2026)Stand: Oktober 2026
- 03Bundesagentur für Arbeit: Beantragung der BetriebsnummerStand: Oktober 2026
- 04Bundesagentur für Arbeit: Arbeitgeber-ServiceStand: Oktober 2026
- 05Bundesagentur für Arbeit: Anmeldung und Konto, Antworten auf häufige FragenStand: Oktober 2026
- 06Bürgerportal Schleswig-Holstein: Portal der Bundesagentur für Arbeit für ArbeitgeberStand: Oktober 2026
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