Ratgeber · Stellenanzeige

Gehalt in der Stellenanzeige: was gilt und was sich lohnt

Meruna RedaktionAktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Für private Betriebe gibt es in Deutschland Stand Anfang Oktober 2026 kein Gesetz, das eine Gehaltsangabe in der Stellenanzeige vorschreibt. Die EU-Richtlinie 2023/970 verlangt, dass Bewerber das Einstiegsgehalt oder eine Spanne vor dem Gespräch erfahren, ein deutsches Umsetzungsgesetz fehlt aber noch. Wer die Spanne schon jetzt nennt, ist darauf vorbereitet.

Muss das Gehalt heute schon in die Anzeige?

Für private Betriebe in Deutschland: Stand Anfang Oktober 2026 nein. Die EU hat 2023 die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz beschlossen. Eine Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten, nicht direkt an Betriebe. Deutschland hätte sie nach Artikel 34 bis zum 7. Juni 2026 in eigenes Recht übernehmen müssen. Das ist nicht rechtzeitig geschehen.

Die IHK München schreibt dazu: Ohne deutsches Umsetzungsgesetz gelten die Regeln der Richtlinie nicht unmittelbar im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Die Kanzlei Bird & Bird nennt als Beispiel für solche Pflichten ausdrücklich die Gehaltsangabe in Stellenanzeigen. Für öffentliche Arbeitgeber kann das anders sein. Nicht alle Arbeitsrechtler sehen es so entspannt: In der Legal Tribune Online weisen zwei Fachanwälte darauf hin, dass Gerichte deutsches Recht seit dem 8. Juni 2026 im Licht der Richtlinie auslegen müssen. Wer die Spanne schon heute nennt, ist für beide Sichtweisen vorbereitet.

Was steht in der EU-Richtlinie zur Stellenanzeige?

Die Regeln für Bewerber stehen in Artikel 5, "Entgelttransparenz vor der Beschäftigung". Kurz zusammengefasst:

Stelle in Artikel 5Was die Richtlinie sagtWas das für Ihre Anzeige heißt
Absatz 1 aBewerber haben das Recht auf Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne, beruhend auf objektiven, geschlechtsneutralen KriterienSie brauchen eine Spanne, die Sie begründen können
Absatz 1 bGegebenenfalls die einschlägigen Bestimmungen des Tarifvertrags, den der Arbeitgeber anwendetWer nach Tarif zahlt, nennt den Tarif
Absatz 1, Satz 2Die Information kommt zum Beispiel in einer veröffentlichten Stellenausschreibung, vor dem Vorstellungsgespräch oder auf andere WeiseDie Anzeige ist ein möglicher Ort, nicht der einzige
Absatz 2Der Arbeitgeber darf Bewerber nicht nach ihrer Entgeltentwicklung in laufenden oder früheren Beschäftigungen fragenFragen Sie nach der Gehaltsvorstellung, nicht nach dem jetzigen Lohn
Absatz 3Stellenausschreibungen und Berufsbezeichnungen sind geschlechtsneutralBeruf mit (m/w/d) im Titel

Wichtig ist Absatz 1, Satz 2: Die Richtlinie verlangt nicht zwingend, dass das Gehalt in der Anzeige selbst steht. Sie verlangt, dass Bewerber es so früh erfahren, dass sie fundiert darüber verhandeln können.

Wie weit ist Deutschland mit dem Gesetz?

  • 10. Mai 2023: Die Richtlinie wird beschlossen.
  • 7. November 2025: Eine vom Bundesfamilienministerium eingesetzte Kommission legt laut IHK München ihren Abschlussbericht mit Vorschlägen für eine bürokratiearme Umsetzung vor.
  • 7. Juni 2026: Die Frist zur Umsetzung läuft ab, Deutschland hat kein Gesetz.
  • 16. Juli 2026: Laut Antwort der Bundesregierung an den Bundestag hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf getroffen und klärt noch einzelne Fragen. Danach soll das Gesetzgebungsverfahren beginnen.
  • 3. Oktober 2026: Wir haben kein deutsches Umsetzungsgesetz und keinen veröffentlichten Gesetzentwurf gefunden.

Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es einen Gesetzentwurf oder ein Gesetz gibt.

Lohnt es sich, das Gehalt trotzdem schon zu nennen?

Aus unserer Sicht ja, aus drei Gründen:

  1. Bewerber können sofort vergleichen. Wer schon eine Stelle hat, will wissen, ob sich ein Wechsel rechnet. Mit der Spanne in der Anzeige entscheidet er das vor dem Anruf. Sie sparen sich Gespräche, die am Geld scheitern.
  2. Sie sind auf das Gesetz vorbereitet. Die Richtlinie muss umgesetzt werden. Wer seine Spanne schon heute begründen kann, muss später nichts umbauen.
  3. Google for Jobs braucht eine echte Angabe. Google verlangt, dass ein Gehalt in den strukturierten Daten das tatsächliche Gehalt ist, so wie der Arbeitgeber es angibt. Eine Schätzung reicht nicht. Zudem muss alles aus diesen Daten auch auf der Stellenseite sichtbar sein.

Rechnen Sie damit, dass Ihre eigenen Leute die Spanne lesen. Die Richtlinie verlangt, dass das Gehalt auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruht. Halten Sie deshalb fest, wovon die Höhe bei Ihnen abhängt, zum Beispiel von Berufserfahrung, Meistertitel oder Bereitschaftsdienst.

Wie schreibe ich das Gehalt richtig hinein?

  • Eine Einheit. Pro Stunde oder brutto pro Monat, nicht beides gemischt.
  • Eine Spanne mit Grund. "[Gehalt von] bis [Gehalt bis] € pro Stunde, je nach Erfahrung".
  • Tarif, falls Sie danach zahlen. Nennen Sie den Tarifvertrag und die Lohngruppe.
  • Zulagen getrennt. Bereitschaft, Auslöse oder Prämien als eigene Zeile, damit die Spanne vergleichbar bleibt.
  • Weit oben. Das Gehalt gehört in die Kopfzeile, direkt unter den Titel. Wie die ganze Anzeige aufgebaut ist, zeigt der Artikel Stellenanzeige im Handwerk schreiben.

Beispiel für die Kopfzeile: "[Gehalt von] bis [Gehalt bis] € pro Stunde je nach Erfahrung · Bereitschaft extra · Firmenwagen [auch privat]".

Im Gespräch fragen Sie dann nach der Gehaltsvorstellung. Welche Fragen davor reichen, steht unter Vorqualifizierung: drei Fragen vor dem Gespräch.

Wie steht das Gehalt auf der Stellenseite?

Meruna ist Recruiting-Software für Handwerksbetriebe in SHK, Elektro, Kälte und Klima. Das Gehalt ist eine der sechs Fragen, mit denen Sie Ihre Stelle anlegen. Es steht danach oben auf Ihrer Stellenseite, zusammen mit Firmenwagen und Einsatzgebiet.

Stelle mit Gehaltsspanne anlegen

Quellen

  1. 01Legal Tribune Online: Richtlinie zur Gehältertransparenz gilt auch ohne deutsches Gesetz (04.06.2026)Stand: Oktober 2026
  2. 02Richtlinie (EU) 2023/970 vom 10. Mai 2023, Amtsblatt der EU L 132 vom 17.5.2023Stand: Oktober 2026
  3. 03Deutscher Bundestag, hib 587/2026: Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (16.07.2026)Stand: Oktober 2026
  4. 04IHK München: Entgelttransparenz, was Unternehmen jetzt wissen müssenStand: Oktober 2026
  5. 05Bird & Bird: EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die Umsetzungsfrist ist abgelaufen (18.06.2026)Stand: Oktober 2026
  6. 06Google Search Central: Strukturierte Daten für Stellenausschreibungen (JobPosting)Stand: Oktober 2026

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