Leitfaden · Kapitel 1 von 6
Stelle und Profil: wen Sie wirklich suchen
Kurz gesagt
Bevor Sie eine Anzeige schreiben, legen Sie fest, welche Arbeit liegen bleibt und wer sie übernehmen soll. Trennen Sie wenige Muss-Anforderungen, etwa Gesellenbrief und Führerschein, von Wünschen, die man auch im Betrieb lernen kann. Fassen Sie das Ergebnis in fünf Zeilen: Beruf, Aufgaben, Muss, was Sie bieten und Einsatzgebiet.
Wen suchen Sie wirklich?
Oft beginnt die Suche mit einem Satz wie „Wir brauchen noch einen Monteur“. Das reicht für die Anzeige nicht. Fragen Sie sich zuerst, welche Arbeit gerade liegen bleibt. Ist es der Kundendienst, weil Störungen nicht mehr am selben Tag erledigt werden? Sind es Badsanierungen, die Sie absagen? Oder fehlt jemand, der auf der Baustelle allein eine Kolonne führt?
Aus der Antwort ergibt sich der Beruf. Ein Kundendiensttechniker arbeitet meist allein beim Kunden, braucht Erfahrung mit Fehlersuche und fährt viel. Ein Monteur im Neubau arbeitet im Team und braucht vor allem saubere Handarbeit. Beides heißt im Betrieb oft „Monteur“, für die Anzeige sind es zwei verschiedene Stellen.
Schreiben Sie zwei oder drei typische Arbeitstage der neuen Person auf. Wo fängt der Tag an, welche Aufträge stehen an, mit wem arbeitet sie zusammen, wie weit fährt sie? Diese Notiz brauchen Sie später für die Anzeige, für die Fragen an Bewerber und für das Gespräch.
Die Berufe, die SHK-, Elektro- und Kältebetriebe am häufigsten suchen, finden Sie mit Aufgaben und typischen Anforderungen unter Berufe, zum Beispiel Anlagenmechaniker SHK oder Kundendiensttechniker Elektro.
Was ist Muss und was ist Kann?
Je länger die Liste der Anforderungen, desto weniger Leute fühlen sich angesprochen. Trennen Sie deshalb streng: Muss ist nur, was am ersten Tag da sein muss, damit die Arbeit geht. Alles andere ist ein Wunsch. Eine gute Faustregel sind höchstens drei Muss-Anforderungen.
| Anforderung | Muss, wenn | Wunsch, wenn |
|---|---|---|
| Gesellenbrief im Beruf | die Person allein beim Kunden arbeitet | sie im Team unter Anleitung startet |
| Führerschein B | sie mit dem Firmenwagen allein fährt | Kollegen sie mitnehmen |
| Erfahrung im Kundendienst | die Stelle reiner Kundendienst ist | Kundendienst nur ein Teil der Arbeit ist |
| Bereitschaftsdienst | der Dienst fest zur Stelle gehört | er freiwillig mit Zuschlag läuft |
| Wohnort in der Nähe | die Baustellen eng um den Betrieb liegen | ein Firmenwagen den Weg übernimmt |
| Erfahrung mit Wärmepumpe, Photovoltaik oder Kältemittel | die Stelle genau dafür da ist | Sie Schulungen bezahlen können |
| Meisterbrief | die Person ausbilden oder einen Bereich leiten soll | sie als Geselle einsteigt |
Zwei Dinge lohnen sich hier besonders. Erstens: Prüfen Sie jede Muss-Anforderung mit der Frage „Würde ich einen guten Bewerber wirklich nur daran scheitern lassen?“ Zweitens: Die Muss-Anforderungen sind genau die Punkte, die Sie später vor dem ersten Anruf abfragen. Mehr dazu in Kapitel 5.
Welche Abschlüsse zählen?
Für Fachkräfte ist der Gesellenbrief im passenden Beruf der übliche Nachweis. Überlegen Sie, ob auch ein verwandter Beruf passt. Für viele Aufgaben im Kundendienst kann etwa ein Bewerber mit Gesellenbrief aus einem Nachbarberuf nach einer Einarbeitung infrage kommen. Das entscheiden Sie, nicht die Anzeige.
Der Meisterbrief ist für die meisten Monteurstellen keine Voraussetzung. Er wird wichtig, wenn die Person ausbilden, einen Bereich führen oder Sie als Inhaber vertreten soll. Wie Sie eine solche Stelle beschreiben, steht unter Meister.
Bei Bewerbern mit einem Abschluss aus dem Ausland lohnt ein zweiter Blick. Für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer die richtige Stelle. Laut dem Portal Anerkennung in Deutschland beraten die Handwerkskammern zur Anerkennung von Berufsausbildungen und Meister-Qualifikationen, auch Betriebe können sich dort melden.
Wer keinen passenden Abschluss hat, kann trotzdem eine Hilfe sein. Für Helfer und Quereinsteiger beschreiben Sie die Stelle anders, mit klarer Einarbeitung und einfachen Anforderungen. Wie das geht, lesen Sie unter Helfer und Quereinsteiger einstellen und auf der Seite Helfer. Für Lehrlinge gilt ein eigener Weg, siehe Azubis finden im Handwerk.
Was gehört nicht ins Profil?
Beschreiben Sie die Arbeit, nicht die Person. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet in § 11, einen Arbeitsplatz unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot auszuschreiben. Geschützt sind nach § 1 AGG unter anderem Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung und sexuelle Identität.
Für die Praxis heißt das: kein „junger Monteur“, kein „Muttersprachler“, keine Altersgrenze. Schreiben Sie stattdessen, was die Arbeit verlangt, etwa „gute Deutschkenntnisse für Gespräche mit Kunden“. Hinter den Berufstitel gehört der Zusatz (m/w/d).
Wie sieht ein Profil in fünf Zeilen aus?
Bevor Sie die Anzeige schreiben, passt das ganze Profil in fünf Zeilen. Wenn eine Zeile fehlt oder Sie lange überlegen müssen, ist die Stelle noch nicht klar genug. Füllen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern aus:
- Beruf: [Anlagenmechaniker SHK (m/w/d)], [Vollzeit oder Teilzeit]
- Aufgaben: [zum Beispiel Kundendienst an Heizungsanlagen, Wartung, Störungen beheben]
- Muss: [zum Beispiel Gesellenbrief SHK, Führerschein B]
- Was Sie bieten: [Gehalt als Spanne], [Firmenwagen, auch privat oder nur für die Arbeit], [was bei Ihnen besser ist als woanders]
- Einsatzgebiet: [Ort des Betriebs], [wie weit die Baustellen reichen, etwa bis 30 km]
Ein Beispiel für die Mustermann Haustechnik: Anlagenmechaniker SHK (m/w/d) in Vollzeit · Kundendienst an Heizungsanlagen und Wärmepumpen · Muss: Gesellenbrief SHK und Führerschein B · Gehalt als Spanne pro Stunde, Firmenwagen auch privat, Bereitschaft im Wechsel mit Zuschlag · Einsatz rund um den Betrieb, bis 30 km.
Diese fünf Zeilen sind das Gerüst für alles Weitere. Aus ihnen entsteht in Kapitel 2 die Anzeige. Die Muss-Zeile wird zu Ihren Fragen vor dem ersten Anruf.
Wie hilft Meruna dabei?
Meruna ist Recruiting-Software für Handwerksbetriebe in SHK, Elektro, Kälte und Klima. Beim Anlegen einer Stelle beantworten Sie sechs Fragen: Gewerk, Beruf, Gehalt, Firmenwagen, Einsatzgebiet und Ihr Betrieb. Das ist das Profil aus diesem Kapitel. Daraus entsteht Ihre Anzeige auf einer eigenen Stellenseite.
Stelle in zwei Minuten anlegenQuellen
- 01Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 1 Ziel des GesetzesStand: Oktober 2026
- 02Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 11 AusschreibungStand: Oktober 2026
- 03Anerkennung in Deutschland: Beratung für ArbeitgeberStand: Oktober 2026
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